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Arzneimittelverordnung Erhöhter Selbstbehalt

Arzneimittelverordnung Erhöhter Selbstbehalt

Die Kostenbeteiligung bei Arzneimitteln (Selbstbehalt) beträgt grundsätzlich 10 Prozent der die Franchise übersteigenden Kosten.

Sind Original-Arzneimittel im Vergleich zu wirkstoffgleichen Generika jedoch mehr als 10 Prozent teurer, werden diese seit 2024 mit einem Selbstbehalt von 40 Prozent belegt.

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